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Vorteile der Sterbeversicherung
Ein wesentlicher Vorteil einer Sterbeversicherung ist, dass sie nicht zur Erbmasse des Verstorbenen gehört. Wenn man bedenkt, dass manche Erben sich um die Güter und das Geld streiten, so kann es finanziell für einige Menschen eng werden, wenn sie die Beerdigungskosten nicht bezahlen können. Die Sterbeversicherung bleibt unangetastet und ist somit frei für die Begleichung der Kosten für eine Beerdigung.
Mit einer Sterbeversicherung kann man vorsorgende Maßnahmen treffen bzgl. seiner eigenen Beerdigung. Man bestimmt noch zu Lebzeiten, dass man später eine würdige Beerdigung erhält.
Eine Sterbeversicherung ist auch eine Hilfe für die Hinterbliebenen. Wenn diese finanziell nicht gut gestellt sind, können die anfallenden Kosten für eine Beerdigung schnell zu einem hohen Schuldenberg führen.
Ein weiterer Vorteil einer Sterbeversicherung ist, dass bei Sozialhilfebedürftigkeit oder bei Bezug von Sozialleistungen nach SGB II (sog. Hartz IV-Geld) diese nicht als Vermögen angerechnet werden kann. Zudem können laufende Beiträge als Mehraufwand geltend gemacht werden.
Es sollte auch hier erwähnt werden, dass in Deutschland eine Bestattungspflicht gilt. Das heißt, die Bestattung hat nichts mit dem Erbrecht zu tun und auch wenn die Hinterbliebenen das Erbe ablehnen, haben sie die Pflicht den Verstorbenen angemessen zu bestatten.



