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Bestattungsvorsorge

Die Bestattungvorsorge kann man treffen durch eine Sterbegeldversicherung.
Eine Variante ist, dass man z.B. mit einem Bestattungsunternehmen einen Vertrag abschließt, sog. Bestattungsvorsorgeverträge.

Bei der Art von Vertrag kann man alles selbst bestimmten, vom Sarg bis hin zu den Blumenarrangements und muss nichts dem Zufall oder den Angehörigen überlassen. Man teilt dem Bestatter seines Vertrauens im Vorfeld seine Wünsche mit. Im Vertrag können unter anderem folgende Punkte aufgenommen werden. Man legt schriftlich fest, welche Art von Bestattung man für sich wünscht, z.B. Erde oder Feuer. Es wird im Vorfeld bestimmt, welchen Sarg man haben möchte und welche Sorte Blumen darauf niedergelegt werden sollen. Es kann auch festgehalten werden, welche Kleidung man zu diesem Anlass tragen möchte. Den Wünschen sind keine Grenzen gesetzt.

Der Bestattungsvorsorgevertrag mit dem Bestatter ist rechtlich bindend und behält seine Gültigkeit bis über den Tod des Vertragspartners hinaus. Das bedeutet auch, dass die Erben keine Ansprüche auf das eingezahlte Geld haben oder Änderungen an der vorher festgelegten Beerdigung nehmen können. Es läuft alles so ab, wie man es sich zu Lebzeiten gewünscht hat.